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Due Diligence (Gebotene Sorgfalt)

 

Der Begriff “Due Diligence“ entstammt ursprünglich dem US-amerikanischen Kapitalmarkt- und Anlegerschutzrecht (securities laws). Die deutsche Übersetzung steht für «gebotene Sorgfalt». Unter Due Diligence (Beteiligungsprüfung, Informationsoffenlegung) versteht man die sorgfältige systematische und detaillierte Erhebung, Prüfung und Analyse von Daten eines Investitions-, Übernahme- oder Fusionskandidaten, bzw. die Offenlegung der Daten durch das Zielobjekt. Die Initiative zur Due Diligence kann analog zur Transaktionsinitiative sowohl vom Käufer wie auch vom Verkäufer des Unternehmens oder der Beteiligung ausgehen.

Die Due Diligence geht weit über die formale Prüfung z.B. der Jahresabschlüsse oder der Handelsbücher hinaus. Inhalt und Umfang der Due Diligence variieren individuell (siehe Darstellung).

Due Diligence
  • Rechtliche Aspekte: Umfasst neben der Analyse der Eigentumsverhältnisse auch die Untersuchung der Gesellschaftsunterlagen, der handelsrechtliche Eintragung, der Regelung in Gesellschaftsvertrag und Satzung, der vom Unternehmen geschlossenen Verträge und Vereinbarungen, arbeits- und dienstrechtliche Angelegenheiten und mögliche oder bereits laufende Rechtstreitigkeiten und behördliche Verfahren.

  • Beschäftigt sich mit Steuer- und Bilanzangelegenheiten, wie Bilanzpolitik, ausstehende Steuerzahlungen, Steuerrisiken und die steuerliche Auswirkung der Transaktionsstruktur.

  • Finanzlage und Reporting: Ist im Wesentlichen eine Analyse des internen und externen Rechnungswesens und des Controllings und dient zur Beurteilung der finanziellen Situation. Diese Informationen stammen hauptsächlich aus Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung.

  • Marktstellung und Zukunftsentwicklung: Beurteilung aktueller strategischer Aspekte, wie Qualität des Stammgeschäfts, Stellung innerhalb der Branche, Patentsituation und es wird versucht, die zukünftigen Entwicklungen des Marktes (mögliche Chancen und Risiken) abzuschätzen.

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